Pfefferspray als tierabwehrspray
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Genehmigungsfreie Waffen für die Selbstverteidigung
Für den privaten Gebrauch kann man die unterschiedlichsten Waffenarten in diversen Waffengeschäften und zum Teil im Versandhandel kaufen. Die meisten Waffen sind in Deutschland jedoch genehmigungspflichtig und fallen oftmals unter waffenrechtliche Bestimmungen. Grundsätzlich sollte man sich vor dem Waffenkauf über bestimmte Genehmigungsverfahren informieren, um nicht im Nachhinein möglicherweise gegen das Waffengesetz zu verstoßen.
Waffe in Form einer Dose
Wenn eine Waffe z. B. in der Öffentlichkeit geführt werden soll, muss vorab meist eine Genehmigung der entsprechenden Ordnungsbehörde vorliegen, die ein solches Führen der Waffe erlaubt. Das so genannte Pfefferspray ist beispielsweise gerade bei Frauen für die Selbstverteidigung sehr begehrt. Jedoch sind auch beim Pfefferspray gewisse Regeln zu beachten. So muss auf dem Etikett verzeichnet sein, dass die Nutzung dieses Sprays nur zur Tierabwehr erlaubt ist.
Tierabwehrspray
Im weiteren Sinne darf das Führen dieses Tierabwehrsprays auch nicht das Ziel haben, dieses Mittel gegen Menschen einzusetzen. Andere Voraussetzungen bestehen beim Führen kleiner Dosen mit dem Inhalt CS Gas. Dieses Gas darf gegen Menschen eingesetzt werden und es darf ab 14 Jahren genehmigungsfrei in der Öffentlichkeit geführt werden, wenn auf dem Dosenetikett als Prüfzeichen die Buchstaben BKA (Bundeskriminalamt) aufgedruckt sind. Andernfalls können auch hier rechtliche Konsequenzen drohen.
Beratung im Waffengeschäft
Dagegen ist das Führen einer Pistole, bestimmter Messer oder sonstiger Waffen in der Öffentlichkeit ohne Genehmigung der Erlaubnisbehörde meistens nicht erlaubt. Bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen wird beim Waffenkauf im Waffengeschäft das Fachpersonal in der Regel beratend tätig.