28 juli     15kommentare

Rechtliches

Infos zu Pfeffersprays

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Pfeffersprays befindet sich in der Kategorie der Verteidigungssprays. In der Bundesrepublik fällt dieses besondere Spray, welches Auszüge aus der Chili Pflanze enthält, nicht dem Waffenschutzgesetz, es ist (Stand 2009) frei verkäuflich und darf sowohl in Läden als auch in Online Shops verkauft werden.

Allerdings muss man dabei als Käufer auf einige Dinge achten. Gekauft werden darf ein Pfefferspray zum Beispiel nur dann, wenn es eine deutliche Kennzeichnung hat, dass es sich dabei um ein Mittel zur Abwehr von Tieren, wie zum Beispiel aggressiven Hunden, handelt. Außerdem darf Pfefferspray auch nur zu diesem Zweck eingesetzt werden. Es ist vor allem für Sportler und Wanderer gedacht, welche sich viel an der frischen Luft bewegen und dabei immer wieder Gefahr laufen von Hunden und anderen Tieren angegriffen zu werden.